Ein Jahr Gefängnis auf Bewährung und 3600 DM Strafe erhielt eine 42-jährige Frau aus Celle wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz. Die unter dem Namen Argona bekannte Wunderheilerin: „Ich bin selbst durch ein Wunder geheilt worden. Ich litt an multipler Sklerose und konnte nur noch am Stock gehen. Da meldete sich in der Nacht zum 4. November 1985 mein verstorbener Großvater aus dem Jenseits.“ Er versicherte ihr, sie gesund zu machen. Dann habe sie den Auftrag zum Heilen erhalten und am anderen Tag ihre Freudin von Asthma, deren Mutter von Rückenschmerzen und eine andere Bekannte von der Gicht geheilt. Behandlungen kosteten zwischen 100 und 400 Mark, oft tat sie es umsonst. Weil nicht alle Kunden geheilt wurden, wurde sie angeklagt.
Wunderheilerin angeklagt
Schlagwörter: Aberglaube, Gefahren des Aberglaubens u. Okkultismus, Okkultismus, Spiritismus
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