Preisverleihung am Sonntag abgelehnt

Um nicht gegen ihre christliche Überzeugung zu verstoßen, wollte eine 15-jährige Schülerin auf 25.000 Euro verzichten. Sie hatte bei einer Verlosung einen Einkaufsgutschein gewonnen. Für die Einlösung war ein Sonntag im Advent vorgesehen. Ihrer Ansicht nach verstoßen spekulative Aktionen am Sonntag gegen das Gebot, den Sonntag zu heiligen. (idea 147/2003)

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