Abtreibung in der Gerichtsordnung Karls V.

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So jemandt eynem weibsbild durch bezwang, essen oder drinken, eyn lebendig kindt abtreibt, soll der mann mit dem schwert, als eyn todtschläger, und die fraw so sie es auch an jr thette, ertrenckt oder sunst zum todt gestrafft werden.

Karl V. (1500 – 1558), spanischer König, römischer König Quelle: aus der »Peinlichen Gerichtsordnung Karls V.«

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