Der „gesetzliche“ Knecht

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Die „Werkler“ und Gesetzesschriften kennzeichnet Schulmeister Kolb treffend durch folgendes Beispiel: „Ein Herr dingte einen Knecht und überreichte ihm dabei einen langen Zettel, auf dem alle Arbeiten schon zum voraus und bis ins einzelne verzeichnet standen, die er von ihm verlangte. Einmal aber fiel der Herr in einen Graben und rief angstvoll: ‚Johann, schnell, zieh mich heraus!‘ Doch dieser erwiderte: ‚Ich will zuerst heimgehen und nachsehen, ob das auch auf meinem Zettel steht.'“

Quelle

Haug, Martin: Er ist unser Leben (Verlag von J.F.Steinkopf in Stuttgart, 1941)

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